Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ortsplanungsrevision.
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Ortsplanung alle zehn Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes im Kanton St. Gallen im Jahr 2017 wurde eine solche Anpassung notwendig.
Im Zuge der aktuellen Ortsplanungsrevision in Rebstein werden nun alle Planungsinstrumente auf Gemeindestufe überarbeitet. Dazu gehören der kommunale Richtplan und der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement). Vor der Überarbeitung der beiden ebengenannten Instrumente hat die Gemeinde herauszufinden, welche Ziele sie mit der Entwicklung verfolgen. Dazu werden Handlungsfelder und Leitsätze und ein räumliches Leitbild erarbeitet. Die in diesem ersten Schritt erkannten wichtigsten Stossrichtungen werden im räumlichen Entwicklungskonzept (Plan und erläuternder Bericht) aufgezeigt.
Die Gemeinde Rebstein möchte in dieser wichtigen Angelegenheit schon früh die Bevölkerung miteinbeziehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit regelmässig eine Rückmeldung zum aktuellen Planungsstand zu geben. Die Gemeinde wird alle Rückmeldungen prüfen und wo möglich in die jeweilige Planung einfliessen lassen.
Auf Grundlage des Workshops im Gemeinderat wurden Handlungsfelder evaluiert und Leitsätze entwickelt, zu Themen welche dem Gemeinderat besonders am Herzen liegen. Die Leitsätze konkretisieren die Handlungsfelder und sind Zielformulierungen für die in Rebstein angestrebte Entwicklung.
Das räumliche Leitbild bildet die wichtigsten Stossrichtungen aus den erarbeiteten Handlungsfeldern und Leitsätzen ab. Es dient allen Beteiligten als Wegweiser auf dem weiteren Weg der Ortsplanungsrevision.
Das räumliche Entwicklungskonzept zeigt die strategischen Stossrichtungen im räumlichen Kontext auf und beschreibt, wie sich Rebstein in Zukunft entwickeln soll. Mit der neuen raumplanerischen Ausgangslage ist insbesondere die ausreichende Siedlungsentwicklung nach innen nachzuweisen. Das räumliche Entwicklungskonzept ist Basis für die Entwicklung des kommunalen Richtplans (nächster Schritt der Ortsplanungsrevision). Im Bericht zum räumlichen Entwicklungskonzept finden interessierte Personen detailliertere Angaben zum Vorgehen, der Erarbeitung und dem Ergebnis.
Auf der Basis des räumlichen Entwicklungskonzepts wird der kommunale Richtplan erarbeitet. Mit ihm können langfristige, räumliche Entwicklungen koordiniert und gesteuert werden. Der kommunale Richtplan ist verbindlich für die Behörde und ist die Basis für die Revision der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement).
Zur Rahmennutzungsplanung gehören das Baureglement und der Zonenplan. Beides zusammen zielt auf eine geordnete Siedlungsentwicklung und regeln die zulässige Nutzung und Bauvorschriften. Der Zonenplan wie auch das Baureglement sind grundeigentumsverbindlich.