Die Ortsplanung in Kürze

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 2014 haben sich die Rahmenbedingungen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf kommunaler Ebene stark gewandelt. Im Zentrum steht dabei die Siedlungsentwicklung nach innen. Nachdem der Kanton St. Gallen die neuen Bestrebungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz umgesetzt hat, sind nun die Gemeinden verpflichtet, ihre Planungsinstrumente ebenfalls bis spätestens 2027 anzupassen.

Im Gemeinderat ist die Bereitschaft gross, diese Aufgabe mit Unterstützung des Raumplanungsbüros ERR Raumplaner AG anzugehen mit dem Ziel, die Ortsplanungsrevision bis zum Jahr 2024 abzuschliessen.

Die Phasen im Überblick

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Phase 1a - Erarbeitung räumliches Entwicklungskonzept

Schritt 1: Analyse
In einem ersten Schritt wurde die Ausgangslage analysiert. Zudem wurden Anliegen seitens Gemeinde, Region und Kanton geprüft und Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet.

Schritt 2: Handlungsfelder und Leitsätze
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurden in einem zweiten Schritt Handlungsfelder und Leitsätze entwickelt.

Schritt 3: Räumliches Leitbild
Das räumliche Leitbild bildet die wichtigsten Stossrichtungen aus den im vorherigen Schritt erarbeiteten Handlungsfeldern und Leitsätzen ab. Es zeigt den Fokus der angestrebten Entwicklung Rebsteins auf und ist Grundlage für die weiteren Phasen der Ortsplanungsrevision.

Schritt 4: Räumliches Entwicklungskonzept
Basierend auf den vorhergegangenen Schritten und den Erkenntnissen aus einer Ortsbegehung und dem Workshop mit dem Gemeinderat wurde das räumliche Entwicklungskonzept entworfen.

Die Ergebnisse können hier heruntergeladen werden.

abgeschlossen
1
Phase 1b - Öffentliche Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungskonzept (Juni - Juli 2021)

Die Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungskonzept lief vom 26. Juni bis zum 26. Juli 2021. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden anschliessend durch den Gemeinderat geprüft, bewertet und bedarfsgerecht übernommen.

abgeschlossen
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Phase 2 - Erarbeitung des kommunalen Richtplans inkl. öffentlicher Mitwirkung

Der kommunale Richtplan definiert durch einzelne Richtplanbeschlüsse konkrete Handlungsfelder, welche die gewünschte längerfristige räumliche Entwicklung für das Gemeindegebiet umschreiben.

abgeschlossen
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Phase 3 - Erarbeitung des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) inkl. öffentlicher Mitwirkung

Aufbauend auf dem kommunalen Richtplan wird der Zonenplan sowie das Baureglement an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie an die Stossrichtung, welche der kommunale Richtplan vorgibt, angepasst.

Der Workshop "Blick in die Werkstatt" fand am Samstag, 01. Juli 2023 statt. Die Unterlagen und ersten Entwürfe der Instrumente stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung

in Durchführung
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Phase 4 - Rechtsetzungsverfahren
ausstehend